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Rahmenvereinbarung zum FSSJ

FSSJ-Vermittlungsbogen: Rahmenbedingungen

1. Die Schülerin / der Schüler

Ein*e FSSJler*in hat sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Schuljahres (FSSJ) für ein Schuljahr verbindlich bereit erklärt, regelmäßig in einer von ihr/ihm freiwillig gewählten Einsatzstelle Dienst zu tun.

Sie/Er übernimmt bei ihrem/seinem Einsatz Aufgaben im sozialen, kulturellen, sportlichen oder im ökologischen Bereich.

2. Die Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt in der Regel am Nachmittag wöchentlich zwei Stunden. Der Dienst kann aber auch blockweise an den Wochenenden geleistet werden z.B. bei Öffentlichkeitsaktionen, Sportverein, Übungen der Freiwilligen Feuerwehr (FFW), etc.

In den Schulferien entfällt der Dienst, außer in bestimmten Bereichen oder nach individueller Vereinbarung, z.B. im Tierheim, Besuchsdiensten, der FFW, o.ä. Hier muss jedoch seitens der Einsatzstellen weitgehend auf den Erholungswert der Ferien Rücksicht genommen werden. Im Ganzen sollen im Projektzeitraum mindestens 80 Stunden ehrenamtliches Engagement erbracht werden.

Damit erhält die Schülerin/der Schüler Anspruch auf ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen, das von der Vermittlungsstelle ausgestellt wird. Dieses Zeugnis kann für die berufliche oder schulische Weiterbildung genutzt werden.

3. Aufgabe der Einsatzstelle 

Aufgabe der Einsatzstelle ist es die Schüler einzuarbeiten und alle für die Betreuung relevanten Informationen weiterzugeben. Zur Begleitung der Schülerin/des Schülers muss von der Einsatzstelle ein*e Betreuer*in benannt sein.

Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft darf nicht Voraussetzung für die Aufnahme der freiwilligen Tätigkeit sein. Ausgenommen ist eine zeitlich begrenzte, kostenfreie Mitgliedschaft zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Einzelfall.

In der Regel entscheidet die Schülerin/der Schüler selbst oder in Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten über die Mitgliedschaft. Im Falle einer Besuchstätigkeit ist ein gegenseitiges Kennenlernen von Schülerin/Schüler und einer evtl. zu betreuenden Person vor der Übernahme der Tätigkeit Voraussetzung für das Zustandekommen der Zusammenarbeit.

Die Schülerin/der Schüler ist am Ende des Schuljahres entsprechend ihrer/seiner freiwilligen Leistungen im vereinbarten Tätigkeitsbereich zu bewerten. Diese Bewertung findet Eingang in das Zeugnis, dass die Schülerin/der Schüler für ihre/seine geleistete Arbeit erhält.

4. Kompetenzen

Der/dem FSSJler*in dürfen keine ihrer/seiner Kompetenz übersteigenden Arbeiten aufgetragen werden. Des Weiteren dürfen keine Arbeiten vergeben werden, die durch eine hauptamtliche Kraft erbracht werden müssten (z.B. Reinigungskraft).

5. Der Dienst

Der Dienst ist freiwillig und wird nicht vergütet. Das FSSJ baut auf die Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen und ist daher kein Pflichtpraktikum!

6. Verhinderung

Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin/der Schüler eigenständig und sofort die Einsatzstelle.

7. Verschwiegenheitspflicht

Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, absolute Verschwiegenheit über die Lebenssituation / Privatsphäre / Namen /... aus den Aktivitäten im FSSJ gegenüber Dritten zu wahren.

8. Korrektes Verhalten

Die/der FSSJler*in respektiert die Wünsche der Einsatzstelle und der zu betreuenden Person und spricht eigene Ideen und Pläne mit diesen ab.

9. Notfälle / Unfälle

Bei evtl. Not- oder Unfällen benachrichtigt die Schülerin/der Schüler sofort ihren/seinen benannten Betreuer in der Einsatzstelle bzw. einen Arzt oder den Rettungsdienst etc.

10. Versicherungsschutz

bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherung stimmen die Schülerin/der Schüler und die Einsatzstellen bzw. die Schulen direkt ab.

In der Regel ist die Schülerin/der Schüler im Rahmen der vereinbarten freiwilligen Tätigkeit wie jeder ehrenamtliche Mitarbeiter über den Träger der Einsatzstelle versichert.
Für den Versicherungsschutz trägt die Einsatzstelle Rechnung.
Im Falle von grober Fahrlässigkeit greift ggf. die private Haftpflichtversicherung (der Eltern).

11. Haftung der Koordinationsstelle

Das Freiwilligenzentrum „mach mit!“ übernimmt keine Haftung für durch die Schülerin/den Schüler verursachte Schäden.

12. Vermittlug in Konfliktfällen

Bei auftretenden Schwierigkeiten zwischen Einsatzstelle und Schülerin/Schüler kann das Freiwilligenzentrum „mach mit!“  zur Vermittlung in Anspruch genommen werden. Für beide Seiten ist das Freiwilligenzentrum „mach mit!“  Ansprechpartner. Verantwortliche Koordinations- und Vermittlungsstelle im Projekt ist das Freiwilligenzentrum „mach mit!“. In Einsatzbereichen mit erhöhten Infektionsrisiken (z.B. Kindergärten) ist darüber aufzuklären.

13. Erklärung zu Medienveröffentlichungen

Die Beteiligten sind mit Medienveröffentlichungen über den Einsatz einverstanden.

14. Datenschutzerklärung

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass diese Daten zum Zwecke des Einsatzes zum Freiwilligen Sozialen Schuljahres (incl. FSSJ plus) erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen.

Verantwortliche Koordinations- und Vermittlungsstelle im Projekt ist das Freiwilligenzentrum „mach mit!“

Hinweis

Den aktuellsten Wortlaut der Rahmenbedingungen entnehmen sie bitte der jew. Online-Anmeldung oder dem aktuellen Vermittlungsbogen im Download-Bereich.